- Koordination von Planung, Bau und Signalisation der Anlagen des Langsamverkehrs
von kantonalem Interesse.
- Festlegung der Wegnetze des Langsamverkehrs unter Einbezug der Gemeinden
und Regionen.
- Behandlung der Beitragsgesuche
- Wahrung der Interessen des Langsamverkehrs bei Konflikten mit anderen
Infrastrukturen
Im Speziellen im Bereich Wanderwege:
- Vollzug und Umsetzung der eidgenössischen bzw. der kantonalen
Fuss- und Wanderweggesetzgebung.
- Aufsicht über das gesamte Fuss- und Wanderwegwesen im Kanton
Graubünden.
- Koordinieren der Tätigkeit der Regionen, Gemeinden, Amtsstellen
und der privaten Fachorganisationen auf dem Gebiet des Fuss- und Wanderwegwesens
- Beaufsichtigen und koordinieren der Erarbeitung der Inventarpläne
über das Wanderwegnetz sowie deren Aktualisierung.
Das rund 10'000 km lange Wanderwegnetz auf Kantonsgebiet muss betreut
und unterhalten werden. Für diese Aufgaben hat der Kanton mit der BAW
Bündner Wanderwege einen Leistungsauftrages abgeschlossen. Damit ist die BAW Bündner Wanderwege im Speziellen zuständig für:
- die Unterstützung der Regionen und Gemeinden bei der Planung, Realisierung,
Erhaltung und der Wanderwege durch fachliche
Beratung und Beschaffung von Grundlagen,
- die Koordination der verschiedenen Wanderwegprojekte,
- die Signalisation und Markierung der Wanderwege im Kanton Graubünden.
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